Niederlassungsrecht
in Wien
Meine Kanzlei, vis a vis von Hofburg und Augustinerkirche in der Wiener Innenstadt gelegen, berät Sie kompetent zu Ihren Fragen im Zuwanderungs- und Niederlassungsrecht. Ich betreue nicht nur Einzelpersonen und Familien, die einwandern und sich in Österreich dauerhaft niederlassen wollen, sondern auch ausländische Unternehmen bei der Gründung von Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in Österreich sowie der Entsendung von Personal aus dem Ausland.
Dank meiner langjährigen anwaltlichen Tätigkeit für Klienten, die vorwiegend aufgrund unternehmerischer Tätigkeiten oder als Studierende, Wissenschaftler oder Familienangehörige von Österreichern, EU-Bürgern oder aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen mit meiner Hilfe aus dem Ausland nach Österreich gezogen sind, profitieren Sie von meinem Fachwissen im Niederlassungsrecht und meiner jahrelangen Erfahrung im Verkehr mit den zuständigen Behörden.
Kontaktieren Sie mich per E-Mail oder besuchen Sie einfach meine Kanzlei in Wien nach Terminvereinbarung, um Ihr niederlassungsrechtliches Anliegen zu besprechen und eine auf Sie oder Ihre Angehörigen zugeschnittene Lösung zu finden.
Erstberatung vereinbaren
Gerne können Sie mich zur Vereinbarung eines Besprechungstermins per E-Mail oder Telefon kontaktieren. Als Ihr Anwalt setze ich mich tatkräftig für Sie ein, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Niederlassungsrecht
in Wien
Das Niederlassungsrecht im engeren Sinn befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind und mangels Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union auch nicht über ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht verfügen, sich dauerhaft in Österreich ansiedeln dürfen.
Sie benötigen einen Aufenthaltstitel für Österreich oder möchten Ihren Aufenthaltstitel verlängern lassen? Sie möchten den Aufenthaltszweck an geänderte Wünsche anpassen? Als Ihr Ansprechpartner für Niederlassungsrecht stehe ich Ihnen bei der Auswahl der passenden gesetzlichen Zuzugsmöglichkeit beratend zur Seite, bereite die Antragstellung vor und vertrete Sie vor Behörden, um Ihrem Anliegen möglichst rasch zum Durchbruch zu verhelfen.
Als Ihr Anwalt im Niederlassungsrecht, engagiere ich mich für die Erteilung Ihrer Niederlassungsbewilligung!
Rechtsgebiete
Kontakt – Rechtliche Vertretung von zuzugswilligen Drittstaatsangehörigen & EU-Ausländern
Durch kompetente Beratung und effiziente Vertretung Ihrer Interessen im Verfahren über den Antrag auf Erteilung eines Niederlassungs- oder Aufenthaltstitels oder die Bescheinigung des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts profitieren Sie von einem stressfreien Wohnsitzwechsel nach Österreich.
Kontaktieren Sie mich einfach per Telefon oder E-Mail.
Ihr Ansprechpartner im Niederlassungsrecht – RA Mag. Jörg C. Müller