Schadenersatz-, Gewährleistungs- & Haftpflichtrecht in 1010 Wien
Meine Rechtsanwaltskanzlei vis a vis der Hofburg in 1010 Wien bietet Ihnen verlässlichen Rat, wenn ein Schaden eingetreten ist und sich für Sie die Frage stellt, ob Sie Ersatz von jemand anderem verlangen können.
Kann der Schaden einem Haftpflichtigen zugerechnet werden, unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ersatzansprüche, führe beispielsweise die außergerichtlichen Verhandlungen mit dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer und vertrete Sie bei Bedarf vor österreichischen Gerichten.
Das schuldhafte Fehlverhalten, welches den Schaden verursacht hat, kann in der Übertretung einer für jedermann verbindlichen Verhaltensanordnung bestehen, etwa eines Verbots der Straßenverkehrsordnung.
In bestimmten Fällen von an sich erlaubtem, aber gefährlichem Verhalten sieht das Gesetz ebenfalls eine schadenersatzrechtliche Haftung vor, die ausnahmsweise gar kein persönliches Verschulden des Schädigers am schadenverursachenden Geschehensablauf voraussetzt (Gefährdungshaftung).
Eine schadenersatzrechtliche Haftung kann ebenso aus subjektiv vorwerfbaren vertragswidrigen Verhalten resultieren. Wenn Ihr Vertragspartner schuldhaft Vertragspflichten verletzt, die geschuldete Leistung also gar nicht, verspätet oder mangelhaft erbringt und ihm sein Fehlverhalten auch persönlich vorwerfbar ist, steht Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Interessen neben oder allenfalls anstelle von anderen Rechtsbehelfen regelmäßig auch ein schadenersatzrechtlicher Entschädigungsanspruch zu.
Die Rechtsordnung ermöglicht es auf vielfältige Weise, sich gegen vertragswidriges Verhalten zu wehren und vertragskonformes Verhalten durchzusetzen, adäquate Entschädigung für eine mangelhaft erbrachte Leistung oder einen eingetretenen Schaden zu erwirken oder allenfalls den Eintritt eines aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens drohenden Schadens rechtzeitig durch präventive rechtliche Maßnahmen abzuwenden.
Als Ihr kompetenter Rechtsanwalt im Gewährleistungs-, Haftpflicht- und Schadenersatzrecht stehe ich Ihnen mit versierter Rechtsberatung und engagierter Vertretung Ihrer Interessen stets loyal und mit großem persönlichen Einsatz zur Seite. Ich unterstütze Sie leidenschaftlich gern bei der Durchsetzung Ihres Rechtsanspruchs.
Erstberatung vereinbaren
Gerne können Sie mich zur Vereinbarung eines Besprechungstermins per E-Mail oder Telefon kontaktieren. Als Ihr Anwalt setze ich mich tatkräftig für Sie ein, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Schadenersatzrecht
Dem Geschädigten obliegt es als Kläger im Zivilprozess über seine Schadenersatzforderung, sämtliche anspruchsbegründenden Tatsachen zu behaupten und unter Beweis zu stellen.
Nicht nur aufgrund der Schwierigkeit, den Ablauf länger zurückliegender Ereignisse vor Gericht nachzuvollziehen, etwa weil die Erinnerungen unbeteiligter Zeugen sich mit der Zeit eintrüben können, sondern auch wegen der im Regelfall kurzen und spätestens mit der subjektiven Kenntnisnahme von Schaden und Schädiger in Gang gesetzten Verjährungsfrist von drei Jahren, bei deren Ablauf der Schadenersatzanspruch seine gerichtliche Durchsetzbarkeit einbüßt, kann ich jedem durch fremdes Verhalten Geschädigten nur wärmstens ans Herz legen, mit der Einholung fundierter Rechtsberatung nicht zuzuwarten.
Die richtige rechtliche Beurteilung eines Schadenfalls setzt immer die sorgfältige Ermittlung aller wesentlichen Umstände voraus, die zum Schadeneintritt geführt haben.
Tritt das Fehlen einer anspruchsbegründenden Tatsache erst in einem fortgeschrittenen Stadium des Schadenersatzprozesses zu Tage, kann dies für den Kläger nebst dem Verlust der Chance auf Entschädigung gravierende Kostenfolgen auslösen, weil die im Zivilprozess unterlegene Partei dem siegreichen Prozessgegner nicht nur die Kosten dessen anwaltlicher Vertretung zu ersetzen, sondern auch die Gebühren für sämtliche im Verfahren eingeholten Sachverständigengutachten selbst zu tragen hat.
Schon im Erstgespräch mit meinem Mandanten nehme ich mir deshalb viel Zeit, um den wesentlichen Sachverhalt möglichst umfassend zu ermitteln und kritisch zu durchleuchten, bevor ich eine erste rechtliche Einschätzung abgebe.
Nach sorgfältiger Prüfung allenfalls vorhandener sonstiger Beweise (zB Schriftstücke) und fundierter rechtlicher Analyse der Tatsachen berate ich Sie kompetent und in leicht verständlicher Sprache über alle zur Durchsetzung des Anspruchs erforderlichen Schritte. Die Beratung umfasst nähere Angaben über die voraussichtlichen Kosten der Durchsetzung Ihrer Forderung.
Sie können sich darauf verlassen, dass ich Sie nicht nur über die Chancen, sondern auch über allfällige Risiken der Anspruchsdurchsetzung sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen aufklären werde.
Falls Sie einen Rechtsschutzversicherungsvertrag abgeschlossen haben, übernehme ich für Sie die Deckungsanfrage und führe die weitere Korrespondenz mit dem Versicherer.
Rechtsgebiete
Bauprozess
Gerade bei der Planung und handwerklichen Umsetzung von Immobilienprojekten passieren leider allzu häufig Fehler, die mitunter gravierende, für den Laien aber oft erst nach Jahren erkennbare Mängel am Bauwerk verursachen können. Selbst in alltäglichen Konstellationen, etwa wenn der Mangel eindeutig als unerwünschte Abweichung vom vertraglich Geschuldeten beurteilt werden kann und sein Verursacher eindeutig festzustehen scheint, können sich dennoch komplizierte Rechtsfragen stellen, von deren Lösung die prozessuale Durchsetzbarkeit des Anspruchs entscheidend abhängt.
Als Ihr versierter Rechtsanwalt für Gewährleistungs-, Haftpflicht- und Schadenersatzrecht stehe ich Ihnen nicht nur bei der Prüfung und wasserdichten Gestaltung von Kauf- und Werkverträgen aller Art, beispielsweise im Zusammenhang mit Liegenschaftstransaktionen und der Bebauung Ihrer Immobilie zur Seite, sondern berate Sie auch kompetent, klar und leicht verständlich über mögliche rechtliche Schritte zur Durchsetzung Ihrer Interessen, wenn etwa Baumängel an Ihrem neu erworbenen Haus oder Ihrer Neubauwohnung erkennbar werden.
Um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen, vertrete ich Ihr Anliegen mit Geschick und großer Einsatzfreude vor österreichischen Gerichten ebenso wie in außergerichtlichen Verhandlungen zur Wiederherstellung des Zustands vor dem Schadeneintritt oder Festlegung der angemessenen Entschädigungsleistung.
wenn es um die Geltendmachung von Gefühlsschäden geht
Das österreichische Schadenersatzrecht gewährt dem Geschädigten nur ausnahmsweise Entschädigung für Schäden, die nicht in Geld messbar sind und allgemein als Gefühlsschäden bezeichnet werden. Typische Fälle ersatzfähiger Gefühlsschäden sind etwa verletzungsbedingt erlittene Qualen, für die Schmerzengeld gebührt, oder die Beeinträchtigung der Urlaubsfreude, für die das Pauschalreisegesetz einen Schadenersatzanspruch vorsieht.
Als Ihr versierter Rechtsanwalt für Schadenersatzrecht stehe ich Ihnen mit langjähriger Erfahrung zur Seite, um die Wiederherstellung des Zustands vor der Schadenzufügung auf Kosten des Schädigers zu erwirken oder Ihnen eine angemessene Entschädigung für die materiellen und immateriellen Nachteile zu verschaffen, die Ihnen ein anderer durch vorwerfbares Fehlverhalten zugefügt hat. Meine Beratungsleistung umfasst bei Bedarf auch praktische Tipps, wie Sie sich rechtzeitig nützliche Beweise für das Ausmaß des jeweiligen Schadens verschaffen können (z.B. Dokumentation der Schmerzperioden und der verletzungsbedingten Mehrkosten usw.).
Schadenersatzrecht
umfasst unter anderem
- Die effiziente Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche, sei es in außergerichtlichen Verhandlungen mit dem Schädiger und/oder dessen Haftpflichtversicherer oder vor österreichischen Gerichten;
- Die Abwehr von dem Grunde nach unberechtigten oder überhöhten Schadenersatzforderungen;
- Präventive Beratung zur Verhinderung von Pflichtverletzungen aller Art und Haftungsfolgen;
- Umfassende Rechtsberatung zu Folgen eines Verstoßes gegen gesetzliche oder vertragliche Pflichten aller Art, einschließlich der fundierten Beratung im Haftpflicht- und Schadenersatzrecht;
Schadenersatzrecht
in 1010 Wien
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