Ihre Rechtsanwaltskanzlei für

Zivilprozessrecht in Wien

Als Ihr Rechtsanwalt für Zivilprozessrecht stehe ich Ihnen in allen Konfliktsituationen loyal zur Seite und unterstütze Sie mit hoher fachlicher und sozialer Kompetenz, Einsatzfreude und Verhandlungsgeschick bei der selbstbestimmten Lösung von Konflikten und effizienten Durchsetzung Ihrer Interessen – sei es in außergerichtlichen Verhandlungen zur Streitbeilegung oder in Verfahren aller Art vor österreichischen Gerichten oder Behörden.

Zu meinem Mandantenkreis zählen heimische und internationale Unternehmen aus verschiedensten Branchen ebenso wie zahlreiche Privatpersonen, die ich in meiner langjährigen Tätigkeit als fachlich und strategisch versierter Prozessvertreter durch Streitigkeiten auf unterschiedlichsten Rechtsgebieten erfolgreich begleitet habe.

Ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen, prüfe sorgfältig die Voraussetzungen des strittigen Anspruchs sowie die Ursachen des Konflikts und biete Ihnen persönliche Betreuung nicht nur in der Prozessvorbereitung, sondern auch nach Möglichkeit in allen Verhandlungen vor Gerichten und Behörden. Wenn es, etwa aufgrund einer terminlichen Kollision, ausnahmsweise einmal nicht möglich ist, Ihre causa in einer Verhandlung persönlich zu vertreten, würde ich für das kompetente Einschreiten eines geeigneten Substituten aus meinem Netzwerk hoch spezialisierter Rechtsanwälte für Zivilprozessrecht sorgen.

Falls Sie einen Rechtsschutzversicherungsvertrag abgeschlossen haben, übernehme ich gern die Deckungsanfrage und Kommunikation mit dem Versicherungsunternehmen.

Ihr Rechtsanwalt in Wien

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Gerne können Sie mich zur Vereinbarung eines Besprechungstermins per E-Mail oder Telefon kontaktieren. Als Ihr Anwalt setze ich mich tatkräftig für Sie ein, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Ihre Ansprüche durchzusetzen.   

Rechtsanwalt schaut nach rechts - Mag. Jörg C. Müller

Professionelle Rechtsberatung zu Ihrem zivilprozessrechtlichen Anliegen

Die österreichische Privatrechtsordnung räumt dem Einzelnen die Möglichkeit ein, durch Willenserklärungen Rechtsfolgen auszulösen. Jedermann ist die Gestaltung der rechtlichen Beziehungen zu seinen Mitmenschen durch Abschluss von Rechtsgeschäften aller Art weitgehend selbst überlassen. Das Privatrecht, auch Zivilrecht genannt, stellt jedoch nicht nur Regeln für Rechtsgeschäfte auf, sondern es umfasst etwa auch das Sachenrecht (regelt die Frage, wer Sachgüter beherrschen und über sie verfügen darf), das Schadenersatzrecht, das Bereicherungsrecht, Familienrecht (Regelungen für durch Ehe oder Verwandtschaft begründete Rechtsbeziehungen) oder das Erbrecht.

Strittige privatrechtliche Ansprüche müssen im Regelfall in einem Zivilprozess oder in einem gerichtlichen Verfahren nach Außerstreitgesetz geltend gemacht werden, wenn eine außergerichtliche Streitbeilegung nicht gelingt. Je nach dem Gegenstand des im Einzelfall strittigen Anspruchs kann ein Zivilverfahren deshalb sehr unterschiedliche privatrechtliche Materien betreffen (z.B. Mietrecht, Arbeitsrecht, Eherecht, etc.). Sie können sich auf meine hohe Kompetenz auf allen Gebieten des Zivilrechts verlassen.

Meine Kanzlei für Zivilprozessrecht, vis a vis der Hofburg im 1. Bezirk in Wien situiert, setzt sich tatkräftig für Sie ein, um Ihrem Rechtsanspruch zum Durchbruch zu verhelfen und ungerechtfertigt gegen Sie erhobene Forderungen abzuwehren.

Kontakt - Ihr Anliegen ist bei mir, Ihrem Anwalt für Zivilprozessrecht, in besten Händen

Kontaktieren Sie mich zur Vereinbarung eines Besprechungstermins in meiner Kanzlei für Zivilprozessrecht in 1010 Wien, um Ihr Problem schnellstmöglich aus dem Weg zu räumen!

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